Menschenrechte und Umweltschutz in der Lieferkette
Der Bosch Health Campus mit seinen Gesellschaften Bosch Health Campus GmbH, Robert Bosch Krankenhaus GmbH, Klinik Schillerhöhe GmbH, Medizinisches Versorgungszentrum am Robert Bosch Krankenhaus GmbH, Robert Bosch Gesellschaft für Medizinische Forschung mbH und den dazu gehörigen Einrichtungen bekennt sich zur Achtung der international anerkannten Menschenrechte und umweltrechtlichen Pflichten innerhalb der Lieferkette.
Den Schutz von Menschenrechten betrachten wir als zentrales Element. Diese Haltung ist im Leitbild und Compliance Verhaltenskodex des BHC verankert (Compliance Verhaltenskodex des Bosch Health Campus (PDF)).
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) soll der Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage und dem Schutz der Umwelt dienen. Die konkreten Sorgfaltspflichten für Unternehmen zur Achtung der Menschenrechte sind im neuen LkSG niedergelegt. Es fordert Unternehmen auf, ein angemessenes und wirksames Risikomanagement zu etablieren, das in alle maßgeblichen Geschäftsabläufe integriert ist. Wirksam ist das Risikomanagement, wenn menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken erkannt, ihnen vorgebeugt, sie minimiert oder beendet werden. Die Einhaltung der Grundsatzerklärung soll es ermöglichen Risiken vorzubeugen und sie durch Abhilfemaßnahmen zu minimieren sowie Verletzungen zu beenden.
Die Grundsatzerklärung zeigt die Menschenrechtsstrategie des BHC und beschreibt die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten. Sie gilt für die Geschäftsführungen und alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie alle Lieferanten und Geschäftspartner und soll in der täglichen Arbeit helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Die im Lieferantenkodex dargelegte Haltung der verantwortungsvollen Geschäftspraktiken erwarten wir von unseren Lieferanten sowie die Umsetzung dieser Grundsätze zur Einhaltung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in und entlang der Lieferkette. Für die Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten gilt dieser Kodex.
Beschwerdeverfahren
Ansprechpartnerin in Fragen der Einhaltung der Sorgfaltspflichten gemäß des LkSG ist unsere Menschenrechtsbeauftragte.
Frau Silvia Geis ist erreichbar per E-Mail unter: Menschenrechtsbeauftragter@rbk.de